Heute sollte im Kanton Zürich niemand zu einem Grümpel- oder einem Schachturnier im Freien aufrufen. Er würde mit grösster Wahrscheinlichkeit Besuch von den Gesetzeshütern bekommen. Denn im Kanton Zürich gilt der so genannte «Eidgenössische Bettag» als hoher Feiertag, und an diesen sind folgende Aktivitäten untersagt:
- Schiessübungen,
- Umzüge und Demonstrationen,
- Schaustellungen,
- kommerzielle Ausstellungen,
- öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur,
- Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen; ausgenommen sind Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Der Bettag hat zwar für die allermeisten keinerlei spezielle Bedeutung, doch das Verbot wird durchgezogen. Vor zwei Jahren wurde in Winterthur ein Rugby-Spiel untersagt. Auch der Markt an der jährlichen Afro-Pfingsten muss am Sonntag jeweils dichtmachen, wegen desselben Paragrafen – auch der Pfingstsonntag ist im Kanton Zürich ein hoher Feiertag.
Einzelinitiative soll Verbot beenden
Zusammen mit vier Mitunterzeichnern reichte ich im Herbst 2011 eine Einzelinitiative ein, welche verlangt, dass diese Verbote aus dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (PDF) gestrichen werden.
Überwiegt im Kantonsrat hingegen die Retro-Stimmung, braucht’s dafür tatsächlich erst eine Volksinitiative. Doch so schlecht steht es um die Chance, dass im Parlament zumindest ein Kompromissvorschlag durchkommt, nicht: Denn eine Petition zur Unterstützung der Initiative wurde unter anderem auch von der Jungen SVP und der Jungen CVP mitgetragen, deren Vertreter sich im Kantonsrat bei der ersten Abstimmung grossmehrheitlich gegen die Einzelinitiative ausgesprochen hatten. Inzwischen kennen diese die Meinung ihrer Jungparteien.